KI-Schulungspflicht 2026: Was der EU AI Act jetzt von Unternehmen verlangt

Fabian Leimbach
Head of Training
Wer künstliche Intelligenz im Betrieb einsetzt, für den gilt seit 2025 das Erfordernis Maßnahmen zur Entwicklung von KI-Kompetenz bei den eigenen Mitarbeitenden zu ergreifen. Was das konkret bedeutet und wie Sie die Anforderungen ohne Aktionismus erfüllen, lesen Sie in diesem Überblick. So viel vorweg: Es gibt keinen Grund zur Panik, aber gute Gründe, jetzt zu handeln.
Was ist die KI-Schulungspflicht?
Die KI-Schulungspflicht ergibt sich aus Artikel 4 der KI-Verordnung der EU, die auch als EU AI Act bekannt ist. Unternehmen, die KI-Systeme betreiben oder anbieten, sind danach verpflichtet Maßnahmen zur Entwicklung eines ausreichenden Maßes an KI-Kompetenz bei allen Personen zu sorgen, die mit diesen Systemen arbeiten. Gemeint ist nicht eine einzelne Schulung mit Zertifikat, sondern die organisatorische Pflicht, Mitarbeitende zu befähigen, KI sachkundig, sicher und rechtskonform einzusetzen. Die Verordnung spricht deshalb präziser von KI-Kompetenz.
Seit wann gilt die KI-Schulungspflicht? Die wichtigsten Fristen
Die KI-Kompetenzpflicht ist kein Zukunftsthema, sie gilt bereits. Drei Daten sind wichtig:
- 2. Februar 2025: Artikel 4 der KI-Verordnung wird wirksam. Die Pflicht zur KI-Kompetenz besteht seitdem.
- 27. Juli 2026: Die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI tritt in Kraft. Unter anderem wird Artikel 4 der KI-Verordnung neu gefasst.
- 2. August 2026: Fast alle Teile der KI-Verordnung gelten nun, die behördliche Marktüberwachung beginnt.
- Sommer 2026: In Deutschland passiert das Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz am 10. Juli 2026 den Bundesrat und tritt Ende Juli 2026 in Kraft. Zuständige Marktüberwachungsbehörde in Deutschland ist nun die Bundesnetzagentur, die einen kostenfreien (digitalen) Service-Desk für Unternehmen anbietet.
Wichtig zur Einordnung: Die KI-Verordnung ist unmittelbar geltendes EU-Recht. Sie ist keine Richtlinie, die erst in nationales Recht umgesetzt werden muss. Das deutsche Gesetz regelt lediglich die Zuständigkeit und die Durchsetzung.
Wer ist von der KI-Schulungspflicht betroffen?
Die Verordnung unterscheidet zwischen verschiedenen Akteuren, unter anderem Anbietern und Betreibern von KI-Systemen. Anbieter entwickeln KI-Systeme oder bringen sie auf den Markt. Betreiber setzen KI-Systeme im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit ein. Die allermeisten Unternehmen fallen in die zweite Gruppe. Schon wer Werkzeuge wie ChatGPT, Microsoft Copilot oder vergleichbare Anwendungen beruflich nutzt, gilt als Betreiber und unterliegt der Pflicht zur Entwicklung von KI-Kompetenz im Unternehmen. Die Branche spielt dabei in der Regel keine Rolle. Ob Maschinenbau, Pharma, Logistik, Finanzwesen oder öffentliche Verwaltung: Sobald KI im Arbeitsalltag vorkommt, greift Artikel 4 der KI-Verordnung.
Was bedeutet „ausreichende KI-Kompetenz“?
Hier liegt die häufigste Unsicherheit. Die Verordnung schreibt bewusst kein festes Curriculum, keine Mindeststundenzahl und kein bestimmtes Format vor. Ausreichend ist die KI-Kompetenz dann, wenn sie zur jeweiligen Rolle, zum Risiko und zum Einsatzkontext passt. Eine Person, die ein KI-Tool für Textentwürfe nutzt, braucht ein anderes Kompetenzniveau als eine, die Modelle entwickelt, oder eine Führungskraft, die über den KI-Einsatz entscheidet. Als Grunderfordernis gilt jedoch für alle: Die Beschäftigten sollen verstehen, wie die eingesetzten Systeme funktionieren, wo ihre Grenzen und Risiken liegen und wie man Ergebnisse kritisch prüft. Weil die Anforderung rollenabhängig ist, empfiehlt sich ein gestuftes Vorgehen statt einer Einheitsschulung für alle.
Haftung ohne Panik: Was wirklich droht
Rund um die KI-Schulungspflicht kursieren viele alarmierende Botschaften. Zur Versachlichung: Ein Verstoß gegen Artikel 4 der KI-Verordnung zieht keine Geldbuße nach der KI-Verordnung nach sich, und es gibt keine gesetzliche Pflicht, ein Zertifikat zu erwerben. Das eigentliche Risiko liegt woanders. Kommt es beim Einsatz von KI zu einem Schaden, etwa durch eine fehlerhafte, ungeprüfte KI-Ausgabe, kann das als Organisationsverschulden (Haftung aus BGB bzw. Produkthaftungsgesetz) und/oder einer Verletzung von Leitungsverantwortung (GmbH Gesetz, Aktiengesetz, Ordnungswidrigkeitengesetzes) zu einer Haftung des Unternehmens führen. Fehlende KI-Kompetenz ist damit weniger eine Frage direkter Sanktionen als eine Frage der Sorgfaltspflicht und des Haftungsrisikos.
Nachweis und Dokumentation
Auch wenn kein Zertifikat vorgeschrieben ist, sollten Unternehmen ihre Schulungsmaßnahmen dokumentieren. Der Grund ist die Beweislast: Im Zweifel müssen Sie zeigen können, dass Sie Ihre Organisationspflichten erfüllt haben. Sinnvoll ist es festzuhalten, wer wann mit welchen Inhalten geschult wurde und wie neue Mitarbeitende einbezogen werden. Eine saubere Dokumentation schützt die Geschäftsführung und macht die eigene Compliance nachweisbar. Wie Sie einen belastbaren Nachweis aufsetzen, vertiefen wir in einem eigenen Beitrag: EU AI Act Schulungspflicht – Nachweis und Dokumentation.
In fünf Schritten zur rechtssicheren KI-Kompetenz
- KI-Nutzung inventarisieren: Verschaffen Sie sich einen Überblick, welche KI-Tools in welchen Bereichen tatsächlich im Einsatz sind.
- Rollen und Risiken klären: Ordnen Sie Tätigkeiten Kompetenzstufen zu. Wer nutzt KI wie intensiv und mit welchem Risiko?
- Kompetenz aufbauen: Vermitteln Sie rollengerecht Grundlagen und vertiefende Inhalte. Für die Breite der Belegschaft eignet sich ein Grundlagenformat, für sensible Bereiche ein spezifischeres.
- Regeln verankern: Ergänzen Sie die Schulung um eine klare KI-Nutzungsrichtlinie (AI Policy), die den sicheren Umgang festlegt.
- Dokumentieren und aktuell halten: Halten Sie die Maßnahmen nach und aktualisieren Sie sie, wenn neue Tools hinzukommen oder sich die Rechtslage weiterentwickelt.
Viele Unternehmen im Mittelstand stehen dabei vor der Make-or-Buy-Frage, denn interne KI- und Rechtsressourcen sind oft knapp. Wer diesen Prozess nicht allein stemmen möchte, kann ihn auslagern. Der AI Act Compliance Enablement Service von Claranet übernimmt die Erstellung der Inhalte, die Durchführung der Schulung, das Reporting und den Nachweis, auf Wunsch als fortlaufender Service.
Welche Rolle welche Kompetenzstufe braucht und welche Schulung dazu passt, lesen Sie im ArtikelKI-Kompetenz nach Art. 4 – welche Mitarbeitenden welche Schulung brauchen.
Wie ist die Lage in der Schweiz?
Für Schweizer Unternehmen gilt der EU AI Act nicht unmittelbar, denn die Schweiz ist nicht Teil der EU. Relevant wird die Verordnung dennoch über das Marktortprinzip: Wer KI-Systeme oder deren Ergebnisse im EU-Markt anbietet oder für EU-Kunden nutzt, kann in den Anwendungsbereich fallen. Unabhängig davon verfolgt die Schweiz einen eigenen Weg. Sie setzt nicht auf ein umfassendes KI-Gesetz, sondern ratifiziert die KI-Konvention des Europarats und passt bestehende Gesetze an. Eine Vernehmlassungsvorlage wird bis Ende 2026 erarbeitet. Für Schweizer Unternehmen mit EU-Bezug ist der Aufbau von KI-Kompetenz deshalb ebenso ratsam wie für deutsche.
Fazit: Jetzt handeln, ohne Aktionismus
Die KI-Schulungspflicht ist geltendes Recht, und steht seit 2025 unter behördlicher Aufsicht. Sie verlangt keine Zertifikate und keine Einheitsschulung, sondern rollengerechte KI-Kompetenz, klare Regeln und eine saubere Dokumentation. Unternehmen, die das strukturiert angehen, erfüllen nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sie senken auch ihr Haftungsrisiko und nutzen KI sicherer und produktiver. Einen kompakten Einstieg bietet unser Live-Webcast EU AI Act kompakt. Wer die Umsetzung direkt angehen möchte, findet im AI Act Compliance Enablement Service Unterstützung von der Analyse bis zum Nachweis.
Häufige Fragen
Sind KI-Schulungen gesetzlich Pflicht?
Ja. Artikel 4 der KI-Verordnung verpflichtet Unternehmen, die KI einsetzen, Maßnahmen zur Entwicklung ausreichender KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden vorzunehmen. Ein bestimmtes Format schreibt das Gesetz nicht vor.
Ab wann gilt die KI-Schulungspflicht?
Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Grundsätzlich alle, die KI-Systeme betreiben oder anbieten. Schon die berufliche Nutzung von Tools wie ChatGPT oder Copilot genügt, um als Betreiber zu gelten.
Was bedeutet „ausreichende KI-Kompetenz“ konkret?
Ein Kompetenzniveau, das zur Rolle, zum Risiko und zum Einsatzkontext passt. Die Verordnung nennt keine festen Stunden oder Inhalte.
Braucht es ein Zertifikat oder einen Schulungsnachweis?
Ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben. Eine Dokumentation der Schulungsmaßnahmen ist aber dringend zu empfehlen, um die Erfüllung der Pflicht nachweisen zu können.
Was droht bei fehlender KI-Kompetenz?
Artikel 4 selbst sieht kein Bußgeld vor. Das Risiko liegt in der Unternehmenshaftung nach deutschem Recht, falls ungeschultes Personal mit KI einen Schaden verursacht.
